Corona-VirusAuf dieser Seite stellen wir Ihnen aktuelle Informationen der Schule bzw. der Stadt Wien zum Umgang der Schule mit dem Corona-Virus (COVID-19, SARS-CoV-2) zur Verfügung. Leider gab es in diesem Zusammenhang teilweise widersprüchliche Aussagen. Alle Angaben wurden daher nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Korrektheit.

Weitere und laufend aktuelle Informationen des Bildungsministeriums finden Sie unter www.bmbwf.gv.at/corona_info und erhalten Sie direkt von der Direktion.

Regelungen ab September 2022

Schülerinnen und Schüler sollten am ersten Schultag nach Möglichkeit bereits getestet, sofern verfügbar am besten mittels PCR-Test, in die Schule kommen. Zusätzlich werden in den Schulen am Montag, Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche Antigentests – ebenfalls auf freiwilliger Basis – stattfinden.

Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, drei Antigentests für die Verwendung zu Hause, damit sie sich zum Beispiel Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.

Für kurzfristig notwendige Testungen an Schulen im Schuljahr 2022/23 sind Antigentests an den Schulstandorten verfügbar.

Regelungen ab September 2021

Die Kinder werden aktuell an drei Tagen in der Woche getestet, wobei am Montag ein Antigen-Schnelltest (Nasenbohrer-Test) und ein PCR-Test (Spül- bzw. Gurgeltest) gemacht werden. Das Ergebnis des PCR-Tests sollte dann Dienstag früh vorliegen und Verdachtsfälle, die durch den Schnelltest entstanden sind, gleich bestätigen oder widerlegen.

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist das jeweilige Kind so rasch wie möglich aus der Schule abzuholen. Bestätigt sich der Verdachtsfall durch einen positiven PCR-Test, so wird üblicherweise von der MA15 (Gesundheitsbehörde) eine 14-tägige Quarantäne verhängt (auch “Absonderung” genannt). Ab dem 10. Tag kann man sich mittels offiziellem PCR-Test freitesten (z.B. bei einer Teststraße, via 1450, aber auch mit AllesGurgelt.at).

Kontaktpersonen K1 und K2

Kinder, die sehr engen Kontakt mit dem positiv getesteten Kind hatten, werden als K1 (Kontaktperson der Stufe 1) eingestuft. Diese müssen für 10 Tage in Quarantäne, können sich aber ab dem 5. Tag freitesten. Nach dem Freitesten müssen die Kinder ganztags Maske tragen (bis zum 10. Tag).

Die konkrete Einstufung der Kinder im jeweiligen Fall obliegt der Gesundheitsbehörde, aber laut Vorgabe sollen direkte Sitznachbarn (links und rechts, aber ggfs. auch vorne und hinten) und Kinder mit sonstigem engem Kontakt als K1 eingestuft werden. Hier sollte die Situation in der Klasse und letzten gemeinsamen Aktivitäten der Kinder berücksichtigt werden.

Alle anderen Kinder in der Klasse werden als K2 eingestuft und können weiter zur Schule gehen. Allerdings sollten private Treffen und nicht notwendige Aktivitäten vermieden werden, falls doch eine Ansteckung stattgefunden hat. Treten mehrere positive Tests in einer Klasse auf, so kann auch die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden.

Die Eltern der K1-Kinder gelten dann als “K2”, ebenso etwaige Geschwisterkinder oder andere Personen im selben Haushalt. Alle K2-Personen stehen nicht unter Heimquarantäne. Daher dürfen bzw. müssen Geschwisterkinder weiterhin in die Schule oder den Kindergarten gehen. Eltern können – soweit möglich – weiterhin in die Arbeit gehen. Eltern steht dabei üblicherweise eine Pflegefreistellung zur Betreuung des Kindes zu.

Verdachtsfälle und Erkankungen

Verdachtsfälle, also Kinder mit Covid-19 typischen Symptomen, müssen zuhause bleiben. Wenden Sie sich zur weiteren Abklärung an die Telefonnummer 1450. Dort wird über die Veranlassung eines Tests entschieden.

Entwickelt Ihr Kind in der Bildungseinrichtung Symptome, werden Sie von der Bildungseinrichtung kontaktiert und Ihr Kind wird nach Haus geschickt. Danach müssen Sie sich ebenfalls an 1450 wenden. Dort wird über die Veranlassung eines Tests entschieden

Bei Meldung einer Covid-19 positiv getesteter Person (=bestätigter Fall) in einer Bildungseinrichtung, wird die Gesundheitsbehörde für die engen Kontaktpersonen 10 Tage Heimquarantäne [auch “Absonderungsbescheid” genannt] anordnen. Sie werden per Elternbrief darüber informiert.

Wenn Ihr Kind [außerhalb der Schule] positiv getestet wurde, melden Sie es bitte umgehend der Bildungseinrichtung Ihres Kindes.

COVID-19 Elterninformationsblatt der Stadt Wien vom 22.9.2020

Definition der Kontaktpersonen

Kontaktpersonen der Kategorie 1 (K1) sind Personen, die…

  • a.) sich im selben Raum (Klassenzimmer, Gruppenraum) mit einem bestätigten Fall, in einer Entfernung von 2 Metern oder weniger, für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben. Das gilt für alle Personen, die ungeschützt waren, also keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen haben.
  • b.) direkten körperlichen Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten (zB.: Hände schütteln).

Alle anderen Personen, für die die oben angeführte Definition nicht zutrifft, jedoch ebenso Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten, sind als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) anzusehen. Die gilt auch bei oben genannten Situationen, wenn sowohl der der Erkrankte , wie auch die Kontaktperson einen MNS getragen haben.

(Quelle: COVID-19 Elterninformationsblatt der Stadt Wien vom 22.9.2020)

Weitere Informationen

Ein Kind, das als K2-Kontakt eingestuft wurde, muss daher folgende Aktivitäten unterlassen:

  • Nicht an Aktivitäten teilnehmen, die Kinder anderer Klassen/Gruppen beinhalten
  • Keine Kurse, Vereinstreffen und dergleichen außerhalb der Schule besuchen
  • Keine Treffen mit anderen Kindern außerhalb der Schule (also mit Kindern, die nicht zur eigenen Klasse gehören)

Quellen und Dokumente

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